14.–18. Juni 2025 in Mainz und Wiesbaden
Ausschreibung 2025
Vom 14. bis 18. Juni 2025 ist der Deutsche Orchesterwettbewerb (DOW) in Mainz und Wiesbaden zu Gast.
Seit über 30 Jahren findet der DOW in einem Turnus von vier Jahren statt. Austragungsorte seit seiner Gründung im Jahr 1986 waren bislang Würzburg, Berlin, Goslar, Gera, Karlsruhe, Osnabrück, Wuppertal, Hildesheim und Ulm.
Teilnahmeberechtigt sind ...
- grundsätzlich alle Amateurorchester, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Deutschland haben und mindestens seit dem 01.05.2023 kontinuierlich arbeiten.
- Orchester, die durch den zuständigen Landesmusikrat gemeldet werden.
- Orchester, die die unter den Kategorien genannte Besetzungsstärke aufweisen und deren Mitglieder Amateure sind.
- Ensembles, deren Anteil an Profimusiker:innen maximal 20 Prozent der Mitwirkenden nicht überschreitet.
- Sinfonieorchester | Jugendsinfonieorchester
- Kammerorchester | Jugendkammerorchester
- Blasorchester | Jugendblasorchester
- Posaunenchöre
- Zupforchester | Jugendzupforchester
- Gitarrenensembles | Jugendgitarrenensembles
- Akkordeonorchester | Jugendakkordeonorchester
- Big Bands | Jugend Big Bands/Jazzorchester*
- Offene Besetzungen | Offene Besetzungen – Jugendkategorie
*Für die kurzfristig hinzugekommene Kategorie gibt es einen Appendix zur Ausschreibung. Diesen finden Sie hier.
Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 20 Minuten und darf nicht mehr als 30 Minuten reine Spielzeit betragen.
Die Mitwirkenden müssen grundsätzlich alle NACH dem 1. Juni 2003 geboren sein.
Einmalige Ausnahme: Jugend Big Bands/Jazzorchester
Für alle Kategorien gilt, dass der Anteil der Profimusiker:innen im Orchester maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen darf.
Dem Deutschen Orchesterwettbewerb (DOW) gehen im Vorjahr Landeswettbewerbe voraus. Verantwortlich für die Landeswettbewerbe sind die Landesmusikräte. Sie legen in eigenen Ausschreibungen Art und Termin der Landeswettbewerbe fest.
Die Landeswettbewerbe finden für den DOW 2025 im Jahr 2024 statt.
Die Landesmusikräte melden die Orchester, die sich in einem Landeswettbewerb für die Teilnahme am Bundeswettbewerb qualifiziert haben, an den Deutschen Musikrat.
Pro Kategorie und Bundesland kann ein Orchester zum DOW gemeldet werden, wenn es mindestens das Prädikat „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“ erreicht hat.
Darüber hinaus kann jeder Landesmusikrat die Zulassung weiterer ihm besonders geeignet erscheinender Orchester unter Angabe einer Reihenfolge beantragen (Optionsorchester). Sind die finanziellen und räumlichen Ressourcen des Bundeswettbewerbs mit den Festmeldungen nicht ausgeschöpft, kann der Beirat zusätzlich Optionsorchester zulassen.